Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Wir haben die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:


  • Tritt der Todesfall zu Hause ein, rufen Sie bitte einen Arzt, der den Tod bescheinigt. 
     
  • Tritt der Todesfall in einer Klinik oder Pflegeheim ein, wird sich die Verwaltung um den Arzt und die Bescheinigung des Todes kümmern.

Benachrichtigen Sie uns - wir sind zu jeder Zeit erreichbar!

Bitte halten Sie für unser Gespräch folgende Papiere bereit:

  • Geburtsurkunde des verstorbenen Menschen 
  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners und Heiratsurkunde
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer
  • Sollte eine Grabstätte vorhanden sein, benötigen wir die Graburkunde  
     

Alle weiteren Punkte besprechen wir während des Beratungsgespräch, das gerne in unseren Geschäftsräumen in Fraulautern stattfinden kann. Wir verstehen, wenn Sie sich zu Hause wohler fühlen und kommen auch sehr gerne zu Ihnen.​